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KfW-Förderung: Wallbox + Photovoltaik + Speicher + Management

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E-AUTOFöRDERUNGKFW


Die "Bank aus Verantwortung" kündigte am 3.9.2023 in einer Pressemitteilung eine neue KfW-Förderung an. Wirklich neu an dieser Maßnahme im Rahmen der Energiewende ist die erstmalige Kombination von Zuschüssen für Wallbox, Solarmodule, Batteriespeicher und Energiemanagement-System in einem Paket (Einzelförderung ist nicht möglich).

Offiziell heißt das Programm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge", was aber unserer Meinung nach kein besonders gelungener Titel ist. Das Gesamtpaket spricht eine viel breitere Zielgruppe als "nur" Besitzer oder zeitnahe Käufer von Elektro-Autos an, denn die Förderung ist finanziell so attraktiv ausgestattet, dass sich der Verkauf des vielleicht noch in der Garage stehenden Verbrenners fast immer rechnet.

KfW-Förderung Wallbox Batteriespeicher Energiemanagementsystem Photovoltaik

Energiemanagement muss mit an Bord sein

Von der Förderung profitieren private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern. Wer die maximale Summe ausreizt, bekommt einen Zuschuss, der sich wirklich sehen lassen kann: bis zu 10.200 Euro sind im Rahmen eines mit 500 Millionen ausgestatteten Fördertopfs möglich. Hinter dem KfW-Angebot steht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), welches für die Finanzierung verantwortlich zeichnet.

Die KfW-Förderung setzt sich zusammen aus leistungsrelevanten Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Beträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Bonus für das innovative bidirektionale Laden (Anmerkung der Redaktion: diese Ladevariante ist aktuell nur eingeschränkt verfügbar) möglich. Die Kombination dieser Systemkomponenten und deren Steuerung über ein Energiemanagement-System, welches den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen.

 

Hier die Details zur KfW-Förderung:

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Quelle: Pressemitteilung der KfW vom 3.9.2023

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Fazit

In Sachen Energiewende haben sich die etablierten Parteien bisher wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Das neue Paket setzt aber nun Maßstäbe in Sachen Förderung und jeder, der Wohneigentum selbst nutzt, sollte eine individuelle Kosten-Nutzen-Analyse erstellen. Wir von der PEC meinen: es war nie rentabler, in das eigene Sonnenkraftwerk zu investieren!

 

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Verfasst von: Nila Korolevych am 5. September 2023

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