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Photovoltaik-Förderung
in ganz Deutschland

Alle Infos zu den verschiedenen PV-Förderungen.

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Ab sofort Ihre Photovoltaikanlage fördern


In diesem Gesetz ist geregelt, dass Privatpersonen und Unternehmer, die erneuerbaren Strom erzeugen, die Möglichkeit haben, finanziell gefördert zu werden. Dazu gehören die Photovoltaikanlage, eine Windkraftanlage oder eine Wasserkraftanlage.

Folgende Förderungen sind verfügbar:

Photovoltaik Förderung Deutschland

Bundesweite Förderprogramme

Förderung Photovoltaik KfW Grafik

KfW Kredit

Erneuerbare Energien – Sanierkredit
  • Zinsgünstiger Kredit (ab 1,03% effektiver Jahreszins)
  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • Bis zu 100 % der Investitionskosten finanzierbar

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Förderung Photovoltaik KfW Grafik

KfW Neubau-Kredit

Energiesparhaus – Energieeffizient Bauen
  • Zinsgünstiger Kredit (ab 0,9 % effektiver Jahreszins)
  • Bis zu 120.000 Euro je Wohnung
  • Für alle, die ein KfW-Effizienzhaus bauen o. kaufen
  • Bis zu 30.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss

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Förderung Photovoltaik KfW Grafik

KfW Wallbox Förderung

möglich seit 24.11.2020

Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie seit dem 24.11.2020 stellen. Voraussetzung für die Förderung der Ladestation ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaikanlagen) bezogen werden.

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Förderung Photovoltaik KfW Grafik

Umsatzsteuerrückerstattung

Machen Sie Ihre Anlage zum Steuersparmodel

Durch die steuerliche Anmeldung der Photovoltaikanlage als Regelbesteuerung ist es möglich, die Mehrwertsteuer (19%) vom Finanzamt zu 100% zurückerstattet zu bekommen.

  • Die PV-Anlage wird zu mindestens 10 % zur Erzeugung von eingespeistem Strom verwendet.
  • Die Umsatzsteuer eines Stromspeichers kann nur abgesetzt werden, wenn der Stromspeicher gleichzeitig mit der Anlage installiert wird.

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Photovoltaik Förderung Deutschland

Bundesländer Förderung Photovoltaik

Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen können stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage gefördert werden.

Der Batteriespeicher in Nordrhein-Westfalen kann wie folgt gefördert werden:

  • 150 € pro kWh Speicherkapazität

Anforderungen:

  • Die angeschlossene Photovoltaikanlage muss eine Neuinstallation sein.
  • Das Verhältnis der installierten Leistung der Photovoltaikanlage in kWp / Speicherkapazität in kWh darf maximal 1/ 3 betragen.
  • Für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem beschränkt.

Berechnungsbeispiel:
10 kWp PV-Anlage + 30 kWh Stromspeicher = 4.500 € Förderung Nordrhein-Westfalen

Jetzt mit PEC Ihre Förderung beantragen

Im Rahmen des Förderprogramms "Altbausanierung und Energieeffizienz klimafreundliches Wohnen" fördert die Stadt Köln die Installation von Photovoltaikanlagen.

Wichtig: Förderprogramm Kombinierbar mit der Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen

  • 150 € je kWp Leistung der Anlage für die ersten 10 kWp

Berechnungsbeispiel:
10 kWp Leistung = 150 € pro kWp von Köln + 150 € NRW Förderung = 3.000 € Gesamtförderung Köln + NRW

Photovoltaik-Förderung in Bayern

Das EnergieBonusBayern Programm fördert die Installation eines neuen Stromspeichers in Kombination mit der Neu- oder Ergänzungsinstallation einer Photovoltaikanlage für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Der Batteriespeicher kann wie folgt gefördert werden:

  • 500 € Basiszuschuss für 3,0 kWh Speicherkapazität
  • 100 € pro zusätzlicher voller 1,0 kWh bis insgesamt 30,0 kWh

Die Obergrenze der Förderung liegt bei 3.200 Euro.

(Nachrüstungen an bestehenden Photovoltaikanlagen und Speicher können nicht berücksichtigt werden, aber sie können ergänzt werden.)

Mehr zur Bayern Förderung

Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher in München kann wie folgt durch das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) gefördert werden:

  • 200 € je kWp Leistung der Anlage für die ersten 10 kWp
  • 100 € für jedes weitere kWp über 10 kWp bis 30 kWp
  • 200 € je kWp Leistung der PV-Anlage bei Fassadenanlagen

Stromspeicher werden wie folgt gefördert:

  • 300 € je kWh Nutzkapazität (max. 50% der Nettokosten)
  • 500 € Bonuszuschlag für Speichersysteme mit der Notstromfunktion Plus, welche insel- bzw. autarkiefähig sind. Diese Funktion ermöglicht bei einem Stromausfall eine Stromversorgung und ebenso das solare Aufladen der Batterie

Die Obergrenze der Förderung liegt bei maximal 15.000 € und je Photovoltaik-Anlage kann nur ein Speichersystem gefördert werden.

Berechnungsbeispiel:
10 kWp Leistung = (2.000 € Förderung) + 16,2 kWh Stromspeicher (4.860 € Förderung) + 500 € für Notstromfunktion = 7.360 € Gesamtförderung!

Mehr zur München Förderung

Gefördert werden ortsfeste Anlagen zur direkten Nutzung des Solarstromes im Haushalt (Eigenverbrauch) einschließlich erforderlicher Installationen wie Wechselrichter und

  • done Förderhöhe: 200 € pro kWp für die ersten 10 kWp
  • done Je weiteres kWp 100 € bis max. 20 kWp

Berechnungsbeispiel 1: 10 kWp Leistung = (2.000 € Förderung)
Berechnungsbeispiel 2: 19 kWp Leistung = (2.900 € Förderung)

Die Gemeinde Hallbergmoos hat am 01.12.2020 eine neue Förderung für PV-Anlagen beschlossen. Gefördert wird vor allem die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in Kombination mit einem Batteriespeicher.

  • done Förderhöhe: 110 € pro kWp bis max. 20 kWp
  • done Pro kWp ist mindestens eine Kilowattstunde nutzbare Batteriespeicher-Kapazität notwendig.
    Ansonsten wird die Förderung entsprechend gekützt.
  • done Förderung Batteriespeicher für bestehende PV-Anlagen = 50 € / kWh bis max 20 kWh
  • done Berechnungsbeispiel: 10 kWp + 13 kWh Stromspeicher = (1.100 € Förderung)

Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen

In Niedersachsen werden Bürger, die eine neue PV-Anlage mit Stromspeicher bauen oder eine bestehende erweitern mit einer Förderung unterstützt. Ziel der Maßnahmen ist, zu Investitionen in den Ausbau der Solarenergie in Verbindung mit hochwertigen Stromspeichern zu motivieren, die Solarenergie in Niedersachsen deutlich voranzubringen und Dachflächen möglichst komplett für die Energiewende nutzbar zu machen.

Der Batteriespeicher in Niedersachsen können wie folgt gefördert werden:

  • Bis 40 % Zuschuss der Speicherkosten
  • 500 € zusätzlicher Boni je Vorhaben für Wallbox (Lasmanagement möglich)
  • 800 € für PV-Anlagen größer 10 kWp

Die maximale Förderhöhe liegt bei 50.000 €.

  • done PV-Anlagengröße mindestens 4 kWp
  • done PV-Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden. Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt

Berechnungsbeispiel: 10 kWp PV-Anlage + 12 kWh Stromspeicher -> Kosten Stromspeicher 10.000 € = 4.000 € Gesamtförderung

Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg

Mit dem Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ will das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden Württemberg, den Bau von zusätzlichen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) anreizen und die Belastung der Verteilnetze senken.

Der Batteriespeicher kann wie folgt gefördert werden:

  • 200 € pro kWh Speicherkapazität bis zu 30 kWp
  • 300 € pro kWh Speicherkapazität ab 30 kWp (max. 150 kWh)

Die Förderung wird nur bis zu der Höhe gewährt, bei der das Verhältnis von Photovoltaikanlagengröße 1,2 kWp / 1 kWh Speicherkapazität beträgt. Bei einer neuen lastmanagementfähigen Wallbox oder neu Installierten Wärmepumpe müssen nur 0,5 kWp / kWh Speicherleistung installiert werden.

Eine Photovoltaikanlagen mit bis zu 25 kWp Leistung wird auf 50 Prozent der installierten Spitzenleistung zum Einspeisepunkt begrenzt. Durch einen Funkrundsteuerempfänger entfällt die Wirkleistungsbegrenzung.

Berechnungsbeispiel 1 ohne Wallbox / Ladestation: (1 kWp / 1,2 kWh)
10 kWp / 1,2 = 8,33 kWh Speicherkapazität förderfähig = 1.666 € Speicherförderung
Berechnungsbeispiel 2 mit Wallbox / Ladestation: (1 kWp / 0,5 kWh)
10 kWp / 0,5 = 20 kWh Speicherkapazität Förderfähig = 4.000 € Speicherförderung

Photovoltaik-Förderung in Sachsen

Die Förderung „Stromspeicher mit/ohne Ladestation“ verfolgt den Zweck der Einführung von innovativen Energietechniken im privaten, öffentlichen und im gewerblichen Bereich.

Eine Antragstellung für die Richtlinie Speicher ist seit dem 23.09.2020 nicht mehr möglich. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird die Förderung im II. Quartal 2021 mit überarbeiteten Förderbedingungen fortgesetzt.

Der Stromspeicher und Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden wie folgt in Sachsen gefördert:

  • 1.000 € Sockelbetrag* + pro kWh Nutzbare Kapazität** 200 €

* Bei Nachrüstsätzen wird kein Sockelbetrag gewährt. ** Die Nutzkapazität ist auf eine Nachkommastelle zu runden. Maximal 40.000 Euro

Zuwendung Ladestation:

  • AC Wechselstrom Ladepunkt 400 € pro Ladepunkt
  • DC Gleichstrom = 1.500 € pro Ladepunkt

WICHTIG: Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Zuwendung für den Stromspeicher und ggf. die Ladestation insgesamt mindestens 1.400 EUR beträgt.

Berechnungsbeispiel: 10 kWp PV-Anlage mit 15 kWh Stromspeicher und AC Ladestation
1.000 € Sockelbetrag + 15 kWh Stromspeicher x 200 € + 400 € für Wallbox = 4.400 € Förderung in Sachsen

Mehr zur Sachsen Förderung

Photovoltaik-Förderung in Thüringen

Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Förderprogramms „Solar Invest" investive Maßnahmen zur Errichtung von Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie Mieterstrommodelle zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs. Update 12.04.2021 Aufgrund des hohen Interesses am Programm Solar Invest sind die zur Verfügung stehenden Mittel mit den jetzt vorliegenden Anträgen ausgeschöpft. Deshalb gilt ab sofort ein Antragsstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie.

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 10kWp:

  • 900 € pro kWp, maximal 9.000 €

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung größer 10kWp:

  • 25 % der Anschaffungskosten, maximal 100.000 €

Batterienachrüstungen mit einer Leistung bis 10 kWh:

  • 300 € bis 10 kWh Speicherkapazität

Batterienachrüstungen mit einer Leistung größer 10 kWh:

  • 25 % der Anschaffungskosten

Berechnungsbeispiel 1: 10 kWp PV-Anlage mit Stromspeicher
10 kWp x 900 € / kWp = 9.000 € Förderung in Thüringen
Berechnungsbeispiel 2: 30 kWp PV-Anlage mit Stromspeicher
30 kWp mit Stromspeicher Investition 50.000 € x 25% = 12.500 € Förderung in Thüringen
Berechnungsbeispiel 3: 100 kWp PV-Anlage mit Stromspeicher
100 kWp mit Stromspeicher Investition 140.000 € x 25% = 35.000 € Förderung in Thüringen

Photovoltaik-Förderung in Sachsen-Anhalt

Förderung von Stromspeichern für Photovoltaik-Dachanlagen. Haus- und Wohnungsbesitzer werden in Sachsen-Anhalt beispielsweise bei der dezentralen Energieerzeugung und Energiespeicherung unterstützt. So wird die Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage für Dächer mit bis zu 5.000 € gefördert.

Wichtiger Hinweis: Das Förderbudget für die Jahre 2020 und 2021 ist auf Grund der hohen Resonanz mit den bereits vorliegenden Anträgen vollständig ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Der Stromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage wird in Sachsen-Anhalt wie folgt gefördert:

  • Bis 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben höchstens 5.000 €
  • Ladestation / Wallbox mit einer Ladeleistung von mind. 3,7 kW werden zusätzlich mit bis zu 1.000 € gefördert

Berechnungsbeispiel: 10 kWp PV-Anlage mit 13 kWh Stromspeicher = 21.000 € netto x 30 % = 6.300 € -> Höchstbetrag 5.000 € Förderung in Sachsen-Anhalt

Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz

Mit dem „Solar-Speicher-Programm“ unterstützt das Bundesland Rheinland-Pfalz Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften dabei, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren.

Batteriespeicher-Förderung für Privathaushalte:

  • 100 € pro kWh bis 1.000 € Maximalförderung
  • Mindestens 5 kWh Speicherkapazität und 5 kWp PV-Anlage

Batteriespeicher-Förderung für Gemeinden und ihre Schulen:

  • 100 € pro kWh bis 10.000 € Maximalförderung
  • Mindestens 10 kWh Speicherkapazität und 10 kWp PV-Anlage

Berechnungsbeispiel 1 Privathaushalte:
10 kWp PV-Anlage + 10 kWh Stromspeicher = 1.000 € Speicherförderung
Berechnungsbeispiel 2 Gemeinden und ihre Schulen:
30 kWp PV-Anlage + 30 kWh Stromspeicher = 3.000 € Speicherförderung

Mehr zur Rheinland-Pfalz Förderung

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