Wir sind für Sie da!

Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage? Kein Problem, wir beraten Sie gerne.

forward_to_inbox Supportanfrage stellen

Montag bis Freitag: 9 - 18 Uhr
Samstag und Sonntag: geschlossen

Gibt es für Ihr Eigenheim bereits eine Solardachpflicht?

icon-input-kwh.png
Kostenfreies Angebot erhalten
check10+ Jahre Erfahrung check5000+ zufriedene Kunden
icon-input-kwh.png Kostenfreies Angebot erhalten. check10+ Jahre Erfahrung check5000+ zufriedene Kunden.

NACHHALTIGKEITPHOTOVOLTAIKSOLARDACHPFLICHT


Nach offizieller Leseart gibt es in Deutschland noch keine einheitliche Solardachpflicht für die Ausrüstung des eigenen Hauses mit einer Solaranlage. Inoffiziell ist es so, dass es in vielen Bundesländern bereits unterschiedliche Gesetze diesbezüglich gibt. Wie so oft, bildet der deutsche Föderalismus den Nährboden für den inzwischen weitläufig bekannten Flickenteppich unterschiedlicher Landesvorgaben. Was für Ihr Eigenheim gilt, kann 100 Meter weiter schon wieder obsolet sein. Wir versuchen mit diesem Beitrag ein wenig Licht in den Dschungel unserer Behörden zu bringen und klären auf.

Eine Solardachpflicht für Deutschland wurde im Rahmen der Bundespolitik immer wieder kontrovers diskutiert. Da keine Einigung in Sicht ist starteten die einzelnen Bundesländer eigene Gesetzesinitiativen und so entstand der schon erwähnte Flickenteppich an Vorschriften.

 

Umweltschutz ist so einfach geworden

Am heutigen Status Quo ist unschwer zu erkennen, wie die Bevölkerung ins Boot des nachhaltigen Umweltschutzes geholt werden kann: Anreize und Förderungen sind die Stichworte. Es braucht seit der Novellierung des EEG zum 1.1.2023 keinen gesetzlichen Zwang mehr, die Rahmenbedingungen machen die eigene PV-Anlage zum Rendite-Schnäppchen und niemand muss per Gesetz zu seinem Glück gezwungen werden. Wer nur einmal unseren PV-Rechner benutzt, muss nicht mehr überzeugt werden, auf Basis unserer realistischen Ertragsvorschauen macht er sofort mit bei der Energiewende.

Solardachpflicht Photovoltaik

Solardachpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2022 die Pflicht, Photovoltaikanlagen auf Dächern von

  • neu gebauten „Nichtwohngebäuden“ wie Lagerhallen, Bürogebäuden oder Schulen zu installieren
  • Parkplätzen mit einer Stellplatzzahl von 35

Für private Neubauten gilt ab 1.5.22 eine PV-Pflicht für Eigentümer von neuen Wohngebäuden. Ab 1.1.23 muss bei einer Dachsanierung (Vollständige Neueindeckung) eine PV-Anlage errichtet werden. Ausgenommen sind Maßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“

Bei einer Dachsanierung müssen mind. 60 % der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Modulen ausgestattet werden. Zudem muss es sich mindestens um eine Dachfläche von 20 Quadratmetern handeln, sonst gilt die Fläche als ungeeignet. Auch Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, gelten als ungeeignet.

Für eine Solarnutzung grundsätzlich als ungeeignet sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 qm. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht von der PV-Pflicht ausgenommen (Einzelfallprüfung). Es ist möglich, bei Bedarf einen Härtefallantrag bei der Baurechtsbehörde einzureichen, wenn die Installation einer PV-Anlage einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde.

Hauseigentümer können die Module statt aufs Dach auch in unmittelbarer Umgebung installieren. Dazu zählt beispielsweise Fassade, Carport oder Garten. Eine Verpachtung der Dachfläche an Dritte ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt.

 

Solardachpflicht in Bayern

Ab 2023 tritt die gesetzliche Photovoltaikpflicht in drei Stufen in Kraft:

  • Die Solardachpflicht gilt für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde eingehen.
  • Ab dem 1.7.23 wird diese Regelung auf alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ausgeweitet. Hierunter fallen dann auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen bzw. Ställe.
  • Bei einer Dachsanierung greift die Vorschrift zudem ab dem 1.1.25 auch für Bestandsgebäude von Nicht-Wohngebäuden.

 

Solardachpflicht in Berlin

In Berlin gilt ab dem 1.1.2023 ebenfalls eine Solardachpflicht. Die Installation und der Betrieb von PV-Anlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach erheblich umgebaut wird, mit einer Gebäudenutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend.

Neubauten müssen mind. 30 % ihrer Bruttodachfläche und Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit PV-Modulen bedecken.

Bei Bestandsbauten muss die installierte Leistung bei Wohngebäuden mit max. zwei Wohnungen drei kW und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs kW nicht übersteigen.

Die Solarpflicht sieht auch Ausnahmen vor, z. B. wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall unmöglich ist. Anstelle von PV-Anlagen können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Würde die Pflicht wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen, kann Befreiung beantragt werden.

 

Solardachpflicht in Brandenburg

Wer in Brandenburg bauen oder das Dach sanieren will, muss ab Ende des Jahres 2023 eine Solaranlage auf dem Dach mit einplanen. Die Solarpflicht gilt nur für Gewerbe-Neubauten wie Supermärkte, Fabrikhallen, Büros oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen und öffentliche Gebäude. Von einer Solardachpflicht auch für private Häuslebauer sieht die Landesregierung bisher ab.

 

Solardachpflicht in Bremen

Im Juni 2022 hat die Bürgerschaft die Einführung einer Solarpflicht ab 2023 beschlossen. In Kraft getreten ist die Solarpflicht bisher nicht.

 

Solardachpflicht in Hamburg

Die Gesetzgebung sieht eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor, deren Baubeginn nach dem 1.1.23 liegt. „Sie können sich zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auf Dachflächen eines Dritten bedienen“, so Dritter Teil „Gebäude, erneuerbare Energien“ § 16 „Verpflichtung zum Vorhalten einer Anlage zur Stromerzeugung durch Nutzung solarer Strahlungsenergie“.

Für Bestandsgebäude, bei denen die Eindeckung nach dem 1. 1.25 vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.

Ausnahmen: Sollte sich die PV-Anlage nicht in weniger als 20 Jahren amortisieren, die Installation einer Photovoltaik-Anlage technisch nicht möglich sein oder auf der Dachfläche solarthermische Anlagen errichtet und betrieben werden, entfällt die Solarpflicht.

 

Solardachpflicht in Hessen

Die Dachflächen müssen anteilig mit Solarmodulen belegt werden, wobei die Erfüllung der Pflicht auch durch Dritte erfolgen kann. Zudem werden sowohl für neue landeseigene mit mehr als 35 Stellplätzen als auch nicht-landeseigene Parkplätze ab 50 Stellplätzen Solaranlagen verbindlich vorgeschrieben.

 

Solardachpflicht in Niedersachsen

Am 9. 11.21 hat der niedersächsische Landtag die Bauordnung novelliert und die Installation von PV- oder Solarthermie-Anlagen ab 2023 auf mindestens 50 % der Fläche mehr als 75 qm großer Dächer neu zu bauender, gewerblich genutzter Gebäude zur Pflicht gemacht.

Neben der Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude müssen die Dächer neu gebauter niedersächsischer Wohngebäude ab 2023 zumindest für die spätere Installation einer Photovoltaik-Anlage konzipiert werden. So soll die gesamte Tragkonstruktion bereits für die zusätzlichen Lasten aus einer vollständigen Belegung der Dachfläche mit PV-Anlagen ausgelegt sein und Platzhalter bzw. alle erforderlichen Anschlüsse sowie Ausrüstungsteile (Zähler) für den Einbau und Betrieb einer PV-Anlage beim Bau des Gebäudes eingeplant werden.

Als Ausnahme wird lediglich akzeptiert, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten wie z.B. der Denkmalschutz dagegensprechen, die Errichtung im Einzelfall technisch unmöglich ist sowie die Errichtung im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

 

Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen

Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes, welcher einem Nicht-Wohngebäude dient, mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Solaranlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1.1.22 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingeht.

In der Praxis bedeutet diese Verordnung, dass z. B. beim Neubau eines Supermarktes der dazugehörige Parkplatz überdacht und mit einer PV-Anlage versehen werden muss, wenn der Parkplatz mehr als 35 Stellplätze vorsieht. Alternativ kann auch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert werden.

 

Solardachpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird ab dem 1. Januar 2023 eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf Dächern

  • von Gewerbeneubauten mit mehr als 100 qm Nutzfläche und
  • auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen eingeführt.

Die Mindestgröße muss dem Gesetz zufolge bei 60 % der „geeigneten“ Flächen für die Photovoltaik-Installation liegen. Die max. Leistung könne aber so begrenzt werden, damit für die PV-Anlage kein Zuschlag in Ausschreibungen notwendig wird.

Das LSolarG sieht aber auch eine Vielzahl an Ausnahmen zur Solarnutzungspflicht vor:

  • Nur temporär genutzte und provisorische gewerbliche Bauten müssen nicht mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.
  • Alternativ können auch andere Außenflächen des Gebäudes oder Gebäude in unmittelbarer räumlicher Umgebung zur Erfüllung der Pflicht genutzt werden.
  • Auch die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung könne auf die Pflichterfüllung angerechnet werden.
  • Ebenfalls möglich ist eine Verpachtung geeigneter Flächen zur Photovoltaik-Nutzung an Dritte.
  • Bei Parkplätzen entfällt die Solarpflicht, wenn sie sich unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen befinden.
  • Sofern der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zumutbar ist, soll die Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage ebenfalls entfallen.

 

Solardachpflicht in Sachsen

Auch Sachsen plant gemäß dem sächsischen Energie- und Klimaprogramm, das im Sommer 2021 beschlossen wurde, die Einführung einer PV-Pflicht. Aktuell gibt es aber noch kein zu beachtendes Gesetz.

 

Solardachpflicht in Schleswig-Holstein

Seit 1.6.21 existiert in Schleswig-Holstein die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf geeigneten Dachflächen

  • beim Neubau sowie
  • bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden.
  • Zudem wird bei Neuerrichtung größerer Parkplätze (mehr als 100 Stellplätze) – soweit sie dafür geeignet sind – die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen zum Standard.

 

Solardachpflicht

Fazit

Solaranlagen sind heutzutage enorm leistungsfähig, sinnvoll und rentabel. Die Installation in Städten auf allen nutzbaren Flächen – und solche gibt es noch viele – wird jenseits vom Klimaschutzdenken einen wichtigen Beitrag zur Deckung unseres ständig wachsenden Strombedarfs leisten. Wenn die Prognosen stimmen, wird es in Zukunft auch einen nicht zu vermeidenden Bedarf an Klimaanlagen geben. Der Strom dafür muss natürlich aus einer nachhaltigen Quelle kommen, den das Zeitalter der fossilen Brennstoffe ist nun mal ein Auslaufmodell. Wenn auf Ihrem Eigenheim eine nutzbare Dachfläche zur Verfügung steht, dann lasse Sie sich einfach herstellerunabhängig und kostenlos beraten. Sie werden staunen, welche Möglichkeiten zur Einsparung zur Verfügung stehen.


Verfasst von: Nila Korolevych am 25. August 2023

Legen Sie jetzt los!

Zur Konfiguration


Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.