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Das Solarpaket I der Bundesregierung

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ENERGIEWENDEGESETZGEBUNG


Am 16.8.2023 hat die Bundesregierung das Solarpaket I im Kabinett beschlossen. Allein der Name mit dem Zusatz „I“ ist schon sehr interessant, es werden weitere Pakete zur Förderung der Energiewende im Themenfeld der Photovoltaik folgen. Das Gesetzespaket basiert auf intensiven Gesprächen mit der Industrie und setzt zentrale Elemente um, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Mai 2023 vorgestellt hatte. Insgesamt hat der Entwurf 140 Seiten und die Seite zum Download finden Sie hier.

Mit dem Solarpaket I wird die Energiewende weiter voran getrieben

Auch wenn es ein klein wenig berechtigte Restkritik (z. B. Sicherheitsbedenken) am Solarpaket I gibt, insgesamt sind die Maßnahmen ausgewogen und durchdacht. Etliche Verbände signalisierten in ihren Pressemeldungen einen breiten Konsens der Zustimmung. Bevor wir die wichtigsten Verbesserungen vorstellen, hier für einen schnellen Überblick die Headlines:

1. Ausbau von Freiflächenanlagen stärken
1.1. Flächenkulisse ausgewogen ausweiten
1.2. Flächeninanspruchnahme angemessen beschränken
1.3. Agri-PV und besondere PV gezielt hochfahren
1.4. Biodiversitäts-PV einführen
1.5. Extensivierung der Agri-PV fördern
1.6. Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen sichern

2. Ausbau von PV auf Gewerbedächern stärken
2.1. Flexibilisierung der Pflicht zur Direktvermarktung
2.2. Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate
2.3. Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung

3. Teilhabe der BürgerInnen am Ausbau der PV stärken
3.1. Balkonsolaranlagen entbürokratisieren
3.2. Mieterstrom vereinfachen und für Gewerbegebäude öffnen
3.3. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen

4. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Aufdach-PV
4.1. Netzanschlüsse bis 30 kW beschleunigen
4.2. Direktvermarktung bis 25 kW vereinfachen
4.3. Förderung für Gebäude im Außenbereich ermöglichen
4.4. Repowering von Aufdach-PV ermöglichen
4.5. Pönalen entschärfen

5. Sonstige Regelungen

 

Verbesserungen für Balkonkraftwerke im Solarpaket I

Es ist nun möglich ein Balkonkraftwerk an digitalen und analogen Stromzählern (ein zusätzlicher digitaler Zähler ist nicht mehr nötig) zu betreiben. Durch den eingespeisten Strom darf ein Ferraris-Zähler (analoges Modell) auch rückwärts laufen und so den erzeugten Strom einsparen. Die maximale Leistung einer PV-Kleinanlage darf jetzt bis zu 2.000 Watt (früher 600 Watt) betragen, die Wechselrichterleistung wurde neu auf 800 Watt begrenzt. Eine große Erleichterung für den privaten Betreiber ist: die Anmeldepflicht für Kleinanlagen entfällt ganz, es genügt nun die Anmeldung (welche ebenfalls vereinfacht werden soll) im Marktstammdatenregister.

Bisher war ein Wielandstecker an einem Kleinkraftwerk Pflicht. Der Entwurf sieht die Neuregelung durch eine noch zu entwickelnde Norm vor. Danach soll ein Schukostecker für den Betrieb ausreichen.

 

Mieterstrommodell wird vereinfacht

Bisher war das Thema Mieterstrom sehr kompliziert geregelt, da eine separate Betreiber-Instanz errichtet werden musste. Die neue Regelung macht diese Instanz überflüssig, der erzeugte Solarstrom kann direkt an die einzelnen Haushalte verteilt werden, und zwar nach einem festen Verteilungsschlüssel. Auch die Förderung und die Vergütung sollen eine Verbesserung erfahren.

Das Mieterstrommodell soll künftig auch auf gewerbliche Gebäude anwendbar sein, zusätzlich sollen Nebenanlagen (z. B. Garagendächer) erstmals mit einbezogen werden. Wichtig dabei: der Strom darf nicht durch das allgemeine Stromnetz fließen.

Mieterstrommodell steht vor seiner Vereinfachung

„Repowering“ wird interessanter durch das Solarpaket I

Dieser Begriff ist noch relativ jung, wird aber in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Solarmodule haben eine sehr hohe Lebenserwartung, aber die Leistung (kWp) hat sich in den letzten 20 Jahren ungefähr verdreifacht. Es kann bei einigen installierten Altanlagen eventuell sinnvoll sein, auf die neueste Generation von Glas-Glas-Modulen inkl. leistungsfähigerem Wechselrichter umzusteigen. Diesen Umstieg möchte der Gesetzgeber attraktiver gestalten.

 

Photovoltaik für Landwirte ebenfalls überarbeitet

Agri-PV erfährt durch den Entwurf eine deutliche Aufwertung. Speziell für Bio-Diversitäts-Solarparks soll es zusätzliche Förderungen geben. Grundsätzlich steckt Agri-PV in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Diese duale Nutzungsmethode bedeutet, dass über den landwirtschaftlichen Böden Solarmodule aufgeständert werden, die die Fläche nur teilweise überdachen. So kommt genug Sonne und Regen auf dem Boden an, der Landwirt ist bei der Bewirtschaftung mit seinen Maschinen nicht beeinträchtigt und gleichzeitig wird Strom produziert. Ein Modell, welches bei intensivem Ausbau alle Energieprobleme in Deutschland lösen würde. Bei entsprechend umweltfreundlicher Realisation freut sich auch die Pflanzen- und Tierwelt über diesen neuen Lebensraum.

 

Bürokratieabbau durch Praxis-Check

Bei der Prüfung des Solarpakets I wurden insgesamt 50 bürokratische Hindernisse durch das neue Instrument „Praxis-Check“ identifiziert. Durch das teils überkomplexe Netzwerk an Verordnungen und Gesetzen werden dringend benötigte Investitionen nicht getätigt. Diese Hindernissen sollen nun abgebaut werden.

 

Fazit

Da im Kabinett seit 16.8.23 freigegeben, geht das „Solarpaket I“ als Entwurf nun in den Bundestag zu den vorgeschriebenen Lesungen. Die Abgeordneten werden sich damit im Herbst befassen, so dass der 1.1.2024 als Starttermin für das Gesetz angenommen werden kann. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet aktuell schon am „Solarpaket II“. Weitere Maßnahmen sollen erneut gemeinsam mit der Branche erörtert werden, um die Energiewende weiter sinnvoll voranzutreiben.


Verfasst von: Nila Korolevych am 22. August 2023

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