Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage? Kein Problem, wir beraten Sie gerne.
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Abschreibung Ihrer Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlagen - ob sie auf dem Dach aufliegen oder fest montiert sind - gelten steuerlich als selbständige und bewegliche Wirtschaftsgüter.
Die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer von 16 % erstattet das Finanzamt sofort zurück. Außerdem können Sie alle weiteren, im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage entstandenen Kosten, wie z.B. Dachrenovierungen, Fahrtkosten, Leitern, Reinigungs- und Sicherungsmaterial geltend machen.
Absetzungsformen sind kombinierbar: Sie schließen einander nicht aus.
Schreiben Sie 20% des Netto-Kaufpreises innerhalb der ersten 4 Jahre ab.
Möglichkeit #1
Voraussetzung für die Bildung eines IAB ist allein die Absicht, abnutzbare bewegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen.
Er kann bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes betragen.
Planen Sie, im Jahr 2022 eine Photovoltaikanlage im Wert von 20.000 € zu kaufen, können Sie im Jahr 2021 folgenden Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd veranschlagen:
Beispiel:
Investition 20.000 € x Investitionsabzug 40% = 8.000 € Abschreibung
Möglichkeit #2
Im Fall der Sonderabschreibung können 20 Prozent des Anschaffungspreises innerhalb von 4 Jahren abgeschrieben werden. Die Verteilung ist dabei frei wählbar.
Beispiel:
20.000 € x Sonderabschreibung 20% = Jahr 1 20% = 4.000 € Abschreibung
Nach Inanspruchnahme der Sonderabschreibung, spätestens aber zum Ende des Zeitraums der Begünstigung von fünf Jahren, muss die lineare Abschreibung über den Restbetrag neu berechnet werden.
Möglichkeit #3
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage gleichmäßig über die Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben – das heißt jährlich fünf Prozent.
Beispiel:
Investition 20.000 € x 5 % lineare Abschreibung = 1.000 € Abschreibung jährlich
Dabei kann monatsgenau nach Zeitpunkt der Anschaffung abgerechnet werden: Jeder Monat wird als 1/12 der Abschreibungssumme angesetzt.