- Zinsgünstiger Kredit (ab 1,03% effektiver Jahreszins)
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Bis zu 100 % der Investitionskosten finanzierbar
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In diesem Gesetz ist geregelt, dass Privatpersonen und Unternehmer, die erneuerbaren Strom erzeugen, die Möglichkeit haben, finanziell gefördert zu werden. Dazu gehören die Photovoltaikanlage, eine Windkraftanlage oder eine Wasserkraftanlage.
Folgende Förderungen sind verfügbar:
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie seit dem 24.11.2020 stellen. Voraussetzung für die Förderung der Ladestation ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaikanlagen) bezogen werden.
Durch die steuerliche Anmeldung der Photovoltaikanlage als Regelbesteuerung ist es möglich, die Mehrwertsteuer (19%) vom Finanzamt zu 100% zurückerstattet zu bekommen.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen können stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage gefördert werden.
Der Batteriespeicher in Nordrhein-Westfalen kann wie folgt gefördert werden:
Anforderungen:
Berechnungsbeispiel:
10 kWp PV-Anlage + 30 kWh Stromspeicher = 4.500 € Förderung Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen des Förderprogramms "Altbausanierung und Energieeffizienz klimafreundliches Wohnen" fördert die Stadt Köln die Installation von Photovoltaikanlagen.
Wichtig: Förderprogramm Kombinierbar mit der Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Berechnungsbeispiel:
10 kWp Leistung = 150 € pro kWp von Köln + 150 € NRW Förderung = 3.000 € Gesamtförderung Köln + NRW
Das EnergieBonusBayern Programm fördert die Installation eines neuen Stromspeichers in Kombination mit der Neu- oder Ergänzungsinstallation einer Photovoltaikanlage für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Der Batteriespeicher kann wie folgt gefördert werden:
Die Obergrenze der Förderung liegt bei 3.200 Euro.
(Nachrüstungen an bestehenden Photovoltaikanlagen und Speicher können nicht berücksichtigt werden, aber sie können ergänzt werden.)
Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher in München kann wie folgt durch das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) gefördert werden:
Stromspeicher werden wie folgt gefördert:
Die Obergrenze der Förderung liegt bei maximal 15.000 € und je Photovoltaik-Anlage kann nur ein Speichersystem gefördert werden.
Berechnungsbeispiel:
10 kWp Leistung = (2.000 € Förderung) + 16,2 kWh Stromspeicher (4.860 € Förderung) + 500 € für Notstromfunktion = 7.360 € Gesamtförderung!
Gefördert werden ortsfeste Anlagen zur direkten Nutzung des Solarstromes im Haushalt (Eigenverbrauch) einschließlich erforderlicher Installationen wie Wechselrichter und
Berechnungsbeispiel 1: 10 kWp Leistung = (2.000 € Förderung)
Berechnungsbeispiel 2: 19 kWp Leistung = (2.900 € Förderung)
Die Gemeinde Hallbergmoos hat am 01.12.2020 eine neue Förderung für PV-Anlagen beschlossen. Gefördert wird vor allem die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in Kombination mit einem Batteriespeicher.
In Niedersachsen werden Bürger, die eine neue PV-Anlage mit Stromspeicher bauen oder eine bestehende erweitern mit einer Förderung unterstützt. Ziel der Maßnahmen ist, zu Investitionen in den Ausbau der Solarenergie in Verbindung mit hochwertigen Stromspeichern zu motivieren, die Solarenergie in Niedersachsen deutlich voranzubringen und Dachflächen möglichst komplett für die Energiewende nutzbar zu machen.
Der Batteriespeicher in Niedersachsen können wie folgt gefördert werden:
Die maximale Förderhöhe liegt bei 50.000 €.
Berechnungsbeispiel: 10 kWp PV-Anlage + 12 kWh Stromspeicher -> Kosten Stromspeicher 10.000 € = 4.000 € Gesamtförderung
Mit dem Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ will das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden Württemberg, den Bau von zusätzlichen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) anreizen und die Belastung der Verteilnetze senken.
Der Batteriespeicher kann wie folgt gefördert werden:
Die Förderung wird nur bis zu der Höhe gewährt, bei der das Verhältnis von Photovoltaikanlagengröße 1,2 kWp / 1 kWh Speicherkapazität beträgt. Bei einer neuen lastmanagementfähigen Wallbox oder neu Installierten Wärmepumpe müssen nur 0,5 kWp / kWh Speicherleistung installiert werden.
Eine Photovoltaikanlagen mit bis zu 25 kWp Leistung wird auf 50 Prozent der installierten Spitzenleistung zum Einspeisepunkt begrenzt. Durch einen Funkrundsteuerempfänger entfällt die Wirkleistungsbegrenzung.
Berechnungsbeispiel 1 ohne Wallbox / Ladestation: (1 kWp / 1,2 kWh)
10 kWp / 1,2 = 8,33 kWh Speicherkapazität förderfähig = 1.666 € Speicherförderung
Berechnungsbeispiel 2 mit Wallbox / Ladestation: (1 kWp / 0,5 kWh)
10 kWp / 0,5 = 20 kWh Speicherkapazität Förderfähig = 4.000 € Speicherförderung
Die Förderung „Stromspeicher mit/ohne Ladestation“ verfolgt den Zweck der Einführung von innovativen Energietechniken im privaten, öffentlichen und im gewerblichen Bereich.
Eine Antragstellung für die Richtlinie Speicher ist seit dem 23.09.2020 nicht mehr möglich. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird die Förderung im II. Quartal 2021 mit überarbeiteten Förderbedingungen fortgesetzt.
Der Stromspeicher und Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden wie folgt in Sachsen gefördert:
* Bei Nachrüstsätzen wird kein Sockelbetrag gewährt. ** Die Nutzkapazität ist auf eine Nachkommastelle zu runden. Maximal 40.000 Euro
Zuwendung Ladestation:
WICHTIG: Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Zuwendung für den Stromspeicher und ggf. die Ladestation insgesamt mindestens 1.400 EUR beträgt.
Berechnungsbeispiel: 10 kWp PV-Anlage mit 15 kWh Stromspeicher und AC Ladestation
1.000 € Sockelbetrag + 15 kWh Stromspeicher x 200 € + 400 € für Wallbox = 4.400 € Förderung in Sachsen
Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Förderprogramms „Solar Invest" investive Maßnahmen zur Errichtung von Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie Mieterstrommodelle zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs. Update 12.04.2021 Aufgrund des hohen Interesses am Programm Solar Invest sind die zur Verfügung stehenden Mittel mit den jetzt vorliegenden Anträgen ausgeschöpft. Deshalb gilt ab sofort ein Antragsstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie.
Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 10kWp:
Photovoltaikanlagen mit einer Leistung größer 10kWp:
Batterienachrüstungen mit einer Leistung bis 10 kWh:
Batterienachrüstungen mit einer Leistung größer 10 kWh:
Berechnungsbeispiel 1: 10 kWp PV-Anlage mit Stromspeicher
10 kWp x 900 € / kWp = 9.000 € Förderung in Thüringen
Berechnungsbeispiel 2: 30 kWp PV-Anlage mit Stromspeicher
30 kWp mit Stromspeicher Investition 50.000 € x 25% = 12.500 € Förderung in Thüringen
Berechnungsbeispiel 3: 100 kWp PV-Anlage mit Stromspeicher
100 kWp mit Stromspeicher Investition 140.000 € x 25% = 35.000 € Förderung in Thüringen
Förderung von Stromspeichern für Photovoltaik-Dachanlagen. Haus- und Wohnungsbesitzer werden in Sachsen-Anhalt beispielsweise bei der dezentralen Energieerzeugung und Energiespeicherung unterstützt. So wird die Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage für Dächer mit bis zu 5.000 € gefördert.
Wichtiger Hinweis: Das Förderbudget für die Jahre 2020 und 2021 ist auf Grund der hohen Resonanz mit den bereits vorliegenden Anträgen vollständig ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Der Stromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage wird in Sachsen-Anhalt wie folgt gefördert:
Berechnungsbeispiel: 10 kWp PV-Anlage mit 13 kWh Stromspeicher = 21.000 € netto x 30 % = 6.300 € -> Höchstbetrag 5.000 € Förderung in Sachsen-Anhalt
Mit dem „Solar-Speicher-Programm“ unterstützt das Bundesland Rheinland-Pfalz Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften dabei, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren.
Batteriespeicher-Förderung für Privathaushalte:
Batteriespeicher-Förderung für Gemeinden und ihre Schulen:
Berechnungsbeispiel 1 Privathaushalte:
10 kWp PV-Anlage + 10 kWh Stromspeicher = 1.000 € Speicherförderung
Berechnungsbeispiel 2 Gemeinden und ihre Schulen:
30 kWp PV-Anlage + 30 kWh Stromspeicher = 3.000 € Speicherförderung